Die Schweizer Aktiengesellschaft

Die AG verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit mit eigenem Namen (Firma). Sie ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital (Aktienkapital) in Aktien zerlegt ist. Die Aktieninhaber (Aktionäre) über ihre Rechte als Gesellschafter im Rahmen der Generalversammlung aus. Die eigentliche Geschäftsführung der AG ist dem Verwaltungsrat und den vom Verwaltungsrat eingesetzten Geschäftsführern (Direktoren) vorbehalten.

Das Aktienkapital der Gesellschaft besteht aus Inhaber- oder Namenaktien.

Eine Aktiengesellschaft hat drei Organe.

Bei der Festlegung des Firmennamens und des Firmensitzes gibt es rechtliche Aspekte zu beachten.