Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Die Anwesenheit von ausländischen Personen in der Schweiz zu Erwerbszwecken bedarf einer Bewilligung. Eine Bewilligung für erstmals einreisende Arbeitnehmer wird in erster Linie Angehörigen von Staaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) und in zweiter Linie Angehörigen aus Staaten der übrigen traditionellen Rekrutierungsgebiete (z. B. USA, Kanada) erteilt.

Bei Jahres- oder Kurzaufenthalter, die erstmals zur Erwerbstätigkeit und Wohnsitznahme in der Schweiz einreisen, überprüft das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA), ob die Voraussetzungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfüllt sind. Auf der Grundlage dieses Entscheides erteilt das kantonale Amt für Ausländerfragen (KAFA) eine Aufenthaltsbewilligung.

Derzeit sind Bestrebungen im Gange, die schweizerische Ausländerpolitik weiter zu liberalisieren.

Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher Formen der Arbeitserlaubnis, die Ihnen von vier Monaten bis zur unbegrenzten Dauer die Möglichkeit geben, sich in der Schweiz niederzulassen.

Domizilierung in der Schweiz?

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