Schweizer Bankkundengeheimnis
Die Achtung der Privatsphäre ist ein Grundpfeiler der schweizerischen Rechtsordnung, Ausdruck der individuellen Freiheit und in der Schweiz tief verankert. Die Kultur der Diskretion äußert sich in verschiedenen Bereichen wie etwa der Schweigepflicht des Arztes oder des Anwaltes. Darauf basiert auch das Bankkundengeheimnis, das die Privatsphäre in- und ausländischer Kunden in Finanz Angelegenheiten schützt. Bankmitarbeiter, externe Revisoren und Mitglieder eidgenössischer Behörden, die mit Bank Angelegenheiten zu tun haben, sind zu Verschwiegenheit verpflichtet.
Um dem Missbrauch des Bankkundengeheimnisses vor allem durch international organisiertes Verbrechen zu begegnen, verschärfte die Schweiz ihre strafrechtliche Gesetzgebung, und die Banken auferlegten sich selber strenge Standesregeln zur Sorgfaltspflicht. Das Bankkundengeheimnis ist also nicht absolut, bietet unbescholtenen Kunden jedoch unverändert die gewünschte Diskretion.
Das Bankkundengeheimnis ist ein Standortvorteil, den jedoch auch andere Finanzplätze für sich beanspruchen. Mit Diskretion alleine ist es aber bei weitem nicht getan. Kunden verlangen von ihrer Bank eine hervorragende Performance. Sie wollen von der großen Erfahrung, dem umfassenden Know-how und der Innovationskraft der Bankiers in der Schweiz profitieren. Die politische Stabilität unseres Landes, unsere Währung, die SWX Swiss Exchange mit ihrer modernen Infrastruktur und nicht zuletzt die touristische und kulturelle Attraktivität unseres Landes sind weitere Pluspunkte des Finanzplatzes Schweiz.
Als Grundsatz der Schweizer Rechtsordnung und der Selbstverantwortung der Bürger gegenüber dem Staat und seinen Gesetzen ist jeder Schweizer verpflichtet, dem Fiskus Einkommen und Vermögen selber anzugeben und zu versteuern. Eine Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35 % auf Vermögenserträge ist ein weiteres Merkmal des Schweizer Steuerwesens. Diese Steuer trägt zur Steuermoral bei und wird dem Steuerpflichtigen aufgrund der Deklaration seiner Erträge zurückerstattet.
Jeder Staat ist selber verantwortlich für ein geregeltes Steuersystem und eine vernünftige Steuerbelastung. Regierungen müssen sich bewusst sein, dass eine zunehmende Belastung die eigene Konkurrenzsituation im Verhältnis zu anderen Ländern schwächt, was letztlich zu immer höheren Steuern führt.
Im Prinzip hat der Staat zwei Möglichkeiten, zu seinem Geld zu kommen.
- eine Besteuerung an der Quelle. Diese Methode ist effizient und sicher. Unser Land hat sich für diese Methode entschieden, verbunden mit Auskunftspflichten Dritter (unter anderem auch der Bankiers) im Falle von Straffällen, d.h. bei Steuerbetrug. Dies ist etwa bei Urkundenfälschung der Fall. Nichtdeklaration oder einfache Steuerhinterziehung von Schweizern führt zu Nachsteuern und zu hohen Bussen und wird im Verwaltungsverfahren verfolgt.
- bietet sich eine gesetzlich geregelte Offenlegungsinformationspflicht der Finanzintermediäre an. Diese zweite Variante widerspricht aber dem Recht auf Privatsphäre und ließ sich mit der schweizerischen Rechtsordnung nicht vereinbaren.
Zum 01. Juli 2005 ist die EU-Zinsrichtlinie in Kraft getreten. Grundsätzlich sind alle Geldinstitute innerhalb der EU verpflichtet, Zinserträge eines EU-Ausländers an den jeweiligen Wohnsitzstaat per Kontrollmitteilung zu melden. Nicht erfasst werden Dividenden und Erträge aus Lebensversicherungen. Erzielt man z.B. Zinsen auf einem Konto in Frankreich, erfährt ihr Finanzamt automatisch hiervon. Eine Ausnahme gilt für die Schweiz. Hier wird eine Quellensteuer von zunächst 15 % eingeführt. Über die Identität des jeweiligen Anlegers wird aber nichts bekannt.
Der Finanzplatz Schweiz verfügt über ein dichtes Netz von Gesetzen und Regulierungen, die verhindern sollen, dass illegal erworbene Gelder in unser Land fließen. Im Falle von kriminellen Machenschaften ermöglichen die gleiche Gesetze Strafuntersuchungen mit vollständiger Auskunftspflicht der Bankiers und internationaler Rechtshilfe in Strafsachen. Dies ist zum Beispiel beim Verdacht auf Geldwäscherei oder auf Teilnahme an Handlungen einer Kriminellen Organisation der Fall.
Die Banken in der Schweiz sind nicht daran interessiert, Gelder krimineller Herkunft anzuziehen. Sie haben deshalb äußerst strenge, international anerkannte Regeln für die Identifikation ihrer Kunden aufgestellt. Diese so genannten "Know-Your-Customer-Rules" verlangen von jedem Mitarbeiter, dass er bei jeder Kontoeröffnung den Kunden identifiziert und gegebenenfalls den wirtschaftlich Berechtigten feststellen muss.
Mit der Unterzeichnung der Sorgfaltspflichtvereinbarung durch die Schweizer Banken vor über 20 Jahren gelang diesen eine Pionierleistung, die später anderen Finanzplätzen als Modell diente.
Entgegen den Aussagen in Kriminalromanen, Spionagefilmen und in den Medien existieren in der Schweiz keine anonymen Konten. Die Namen der Inhaber von Nummernkonten sind bekannt, allerdings nur einem kleinen Kreis von Leuten innerhalb der Bank. In Bezug auf das Bankkundengeheimnis gibt es zwischen Nummern- und anderen Konten keine Unterschiede.
Das Bankkundengeheimnis galt nie absolut. So sind die Schweizer Bankiers zum Beispiel in Strafverfahren gegen ihre Kunden zur Auskunft verpflichtet, grundsätzlich und unabhängig davon, ob die Straftat im Inland oder im Ausland verübt worden ist. Unbescholtene Kunden bietet das Bankkundengeheimnis jedoch den gewünschten Schutz der Privatsphäre ohne Wenn und Aber. Diese Ausgestaltung des Bankkundengeheimnisses entspricht schweizerischem Empfinden.
Zusammenfassend
Jeder Rechtsstaat schützt die Privatsphäre seiner Bürger. In der Schweiz ist dieser Anspruch auf Diskretion ein
historisch gewachsener Anspruch, der sich in unserer Rechtsordnung niedergeschlagen hat und in den Wertvorstellungen unseres
Landes tief verankert ist. Das Bankkundengeheimnis ist vergleichbar mit dem Arztgeheimnis oder der Schweigepflicht des
Anwaltes. Die schweizerische Gesetzgebung wurde im Verlaufe der Zeit den internationalen Standards im Kampf gegen das
organisierte Verbrechen und die Geldwäscherei angepasst, ohne die Diskretion unbescholtener Kunden anzutasten.
Kriminellen bietet es keinen Schutz. Somit ist die Schweiz heute einer der saubersten Finanzplätze überhaupt.






