Konkrete Belastung der Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss sich in der Regel den folgenden obligatorischen Sozialversicherungen anschließen. Die Arbeitgeberbeträge belaufen sich im Schnitt auf folgende Prozentwerte des maßgebenden Lohnes:

Altersversicherung (AHV) 4,20 %
Invalidenversicherung (IV) 0,70 %
Erwerbsersatz (EO) 0,15 %
Arbeitslosenversicherung (AVIG) 1,50 %
Familienzulage 1,60 %
Unfallversicherung 2,00 %
Berufliche Vorsorge (BVG) 6,00 %
Total 16,15 %

Der Arbeitnehmer seinerseits bezahlt grundsätzlich ebenfalls einen Anteil an einige dieser Versicherungen. Ansprechpartner für die Versicherungsorgane ist in der Regel der Arbeitgeber.