Gesellschaftsformen

Aktiengesellschaft und GmbH

Für die Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen vor allem zwei Gesellschaftsformen im Vordergrund: Die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Diese beiden Gesellschaftsformen weisen folgende Vorteile auf:

  • Beschränktes Haftungs- und Risikokapital
  • Erleichterte Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile
  • Geregelte Vertretungsrechte
  • Vergleichbare rechtliche Strukturen mit ausländischen Rechtsformen, wie z. B. deutsche GmbH

Nebst der Gründung einer AG oder einer GmbH kann auch eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft im Handelsregister eingetragen oder eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit errichtet werden.

Vertragsbeziehungen

Selbstverständlich können Geschäftsbeziehungen auch auf rein vertraglicher Grundlage, z. B. basierend auf einem Agentur- und Alleinvertriebsverhältnis, aufgenommen werden. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind jeweils sehr groß. Das schweizerische Recht kennt nur wenige zwingende Bestimmungen.