Besteuerung der Gesellschaft

Das schweizerische Steuersystem zeichnet sich durch verschiedene Steuerarten aus:

  • Direkte Bundessteuer,
  • Kantons- und Gemeindesteuer.

Dazu kommt, dass die in den einzelnen Kantonen anzutreffenden Steuergesetzgebungen teilweise sehr verschieden sind. Die Kantone haben zwar bis zum 01.01.2001 ihre Steuergesetzgebungen an das Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung anzupassen, dieses Harmonisierungsgesetz strebt jedoch keine volle Angleichung der kantonalen Steuergesetzgebung an. Maßgebliche Bereiche, wie z. B. Festlegung der Steuersätze und -tarife, verbleiben nach wie vor in der Kompetenz der Kantone.

Innerhalb der Schweiz werden damit auch nach dem 01.01.2001 verschiedene kantonale Regelungen vorzufinden sein, die für die Wahl des Standortes von wichtiger Bedeutung sein können. Im Kanton Zug tätige Unternehmen werden damit weiterhin von diesem attraktiven Standortvorteil profitieren können.