Gründungsverfahren der Schweizer GmbH
Voraussetzungen
Eine AG oder eine GmbH kann einfach und schnell gegründet werden. Zur Gründung einer AG und einer GmbH ist ein Gründungsvertrag durch eine Urkundenperson (Rechtsanwälte mit Beurkundungsbefugnis) öffentlich zu beurkunden.
Beim Gründungsakt sind der Urkundsperson folgende Belege vorzulegen:
- Statuten,
- Annahmeerklärung der Revisionsstelle (fakultativ für die GmbH),
- Bestätigung einer anerkannten Einzahlungsstelle (Bank), dass das Aktienkapital bzw. Stammkapital eingezahlt ist und der Gesellschaft zur freien Verfügung steht,
- Domizilannahmeerklärung, sofern die Gesellschaft nach der Gründung nicht über eigene Büros verfügt.
Nach dem Gründungsakt ist die Gesellschaft beim Handelsregister zur Eintragung anzumelden. Dieser Anmeldung ist der Gründungsvertrag zusammen mit den erwähnten Belegen im Original beizulegen.
Zu beachten ist, dass für die Zeit des Eintragungsverfahrens das eingezahlte Aktienkapital auf der Einzahlungsstelle (Bank) blockiert bleibt. Das Einzahlungsverfahren ist mit der Eintragung in das Handelsregister beendet. Das eingezahlte Aktienkapital steht der Gesellschaft aber erst zur freien Verfügung, nachdem der Bank ein Auszug aus dem Handelsregister über die Eintragung der Gesellschaft vorgelegt wurde.
Die Kosten einer Unternehmensgründung in der Schweiz sind sehr übersichtlich.
Die zeitliche Dauer einer Unternehmensgründung ist sehr kurz gehalten und kann bereits nach wenigen Wochen abgeschlossen sein.
Eine schnelle Lösung ist die Übernahme einer "alten" Aktiengesellschaft.






