Holdinggesellschaften AG

Die Holdinggesellschaft wird vom Bund und von den Kantonen steuerlich stark begünstigt. Den Gesellschaften, die mit mindestens 20 % oder CHF 2 Mio. am Grundkapital anderer Gesellschaften beteiligt sind, wird auf dem Dividendenertrag ein Beteiligungsabzug gewährt.

Dabei handelt es sich um eine Reduktion der geschuldeten Steuer im Verhältnis des (Netto-) Dividendenertrages zum Gewinn. Der Beteiligungsabzug wird auf Bundes- und auf kantonaler Ebene gewährt. Im Ergebnis entfällt darum bei einer Holdinggesellschaft die Bundessteuer weitgehend.

Die Kantone befreien Holdinggesellschaften von sämtlichen Ertragssteuern (Holdingprivileg). Die Holdinggesellschaft ist dementsprechend auf einen Beteiligungsabzug nicht angewiesen.

Im Ergebnis sind jede Dividende und jeder Gewinn aus einer Veräußerung und selbst Zinserträge usw. steuerfrei. Eine Holding liegt vor, wenn in der Regel 2/3 der Aktiven Beteiligungen oder 2/3 der Erträge Beteiligungserträge sind.