Formen der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Kurzaufenthaltsbewilligungen (4 Monate)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Kurzaufenthaltsbewilligung erteilt werden kann:

  • Dauer und Zweck müssen im Vorhinein feststehen.
  • Der Ausländer darf nicht einen Kurzaufenthalter oder Saisonier im gleichen Betrieb ersetzen (Rotation).
  • Der Ausländer darf nicht bereits im Vorjahr mit einer Saisonbewilligung von über sieben Monaten in der Schweiz erwerbstätig gewesen sein.
  • Die Zahl der kurzfristig beschäftigten Ausländer darf nur in begründeten Ausnahmefällen ein Viertel des gesamten Personalbestandes im Betrieb überschreiten.

Kurzaufenthaltsbewilligung (6 Monate)
Eine solche Bewilligung wird nur erteilt, wenn das KIGA eine Einheit aus dem kantonalen Kontingent erteilt oder wenn ein Bundeskontingent des Bundesamtes für Ausländerfragen beansprucht werden kann. Mit dieser Bewilligung besteht keine Möglichkeit des Familiennachzuges. Auch kann diese Bewilligung weder verlängert noch erneuert werden.

Saisonbewilligung
Derartige Bewilligungen werden nur Arbeitnehmern erteilt, die ihre Erwerbstätigkeit in einem Saisonbetrieb (Baubranche, Landwirtschaft, Gastgewerbe) aufnehmen werden und für die das KIGA eine Einheit aus dem kantonalen Kontingent zugeteilt hat.

Jahresaufenthaltsbewilligung
Das kantonale Amt für Ausländerfragen oder das Bundesamt für Ausländerfragen können eine solche Bewilligung (Bewilligung "B") erteilen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Wohnsitznahme im Kanton Zug
  • Entweder:
    qualifizierte Ausbildung oder
    spezielle Kenntnis oder
    Kaderfunktion internationaler Unternehmungen
  • Schaffung oder Erhalt von Arbeitsplätzen
  • Zuteilung einer Einheit aus dem kantonalen Kontingent durch die Volkswirtschaftsdirektion

Niederlassungsbewilligung
Eine Niederlassungsbewilligung ("C") kann dem Ausländer erst nach mehrjährigem (in der Regel 5 bis 10 Jahren) und ununterbrochenem Aufenthalt erteilt werden.
Im Gegensatz zur Aufenthalts- ist die Niederlassungsbewilligung weder mit Bedingungen verbunden noch befristet.