Sozialversicherungsrecht
Die soziale Vorsorge in der Schweiz basiert auf drei Risiken: Alter, Tod und Invalidität auf dem Drei-Säulen-Prinzip: Die staatliche Grundversicherung (1. Säule) wird durch die berufliche Vorsorge (2. Säule) ergänzt und dank privater, steuerbegünstigter Individualvorsorge (3. Säule) bedarfsgerecht abgeschlossen.
| Versicherungsschutz | Leistungspflicht | |
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1. Säule: Existenzsicherung: minimale Sicherung der Existenz im Alter und im Invaliditätsfall |
AHV/IV | 10,1 % vom Lohn paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu bezahlen |
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2. Säule: Berufliche Vorsorge: Sicherung der gewohnten Lebenshaltung |
BVG | paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu bezahlen |
| 3. Säule: Freiwillige, individuelle zusätzliche Vorsorge | grundsätzlich von Arbeitnehmer zu bezahlen |
Eine internationale Studie zeigt die in verschiedenen Ländern unterschiedlich hohen obligatorischen Arbeitgeberbeiträge in Prozent des Durchschnitteinkommens auf:
| Land | Arbeitgeberanteil | Belastung gemessen an der CH |
| Schweiz | 16 % | 100 % |
| Deutschland | 23 % | 144 % |
| Frankreich | 47 % | 294 % |
| Italien | 50 % | 313 % |
| Österreich | 26 % | 163 % |
Arbeitgeber in der Schweiz haben somit eine deutlich geringere Belastung durch Sozialabgaben zu tragen als Arbeitgeber in unseren Nachbarländern.
Konkrete Belastung des Arbeitgebers.






