Sozialversicherungsrecht

Die soziale Vorsorge in der Schweiz basiert auf drei Risiken: Alter, Tod und Invalidität auf dem Drei-Säulen-Prinzip: Die staatliche Grundversicherung (1. Säule) wird durch die berufliche Vorsorge (2. Säule) ergänzt und dank privater, steuerbegünstigter Individualvorsorge (3. Säule) bedarfsgerecht abgeschlossen.

Versicherungsschutz Leistungspflicht
1. Säule: Existenzsicherung:
minimale Sicherung der Existenz im Alter und im Invaliditätsfall
AHV/IV 10,1 % vom Lohn paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu bezahlen
2. Säule: Berufliche Vorsorge:
Sicherung der gewohnten Lebenshaltung
BVG paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu bezahlen
3. Säule: Freiwillige, individuelle zusätzliche Vorsorge grundsätzlich von Arbeitnehmer zu bezahlen

Eine internationale Studie zeigt die in verschiedenen Ländern unterschiedlich hohen obligatorischen Arbeitgeberbeiträge in Prozent des Durchschnitteinkommens auf:

Land Arbeitgeberanteil Belastung gemessen an der CH
Schweiz 16 % 100 %
Deutschland 23 % 144 %
Frankreich 47 % 294 %
Italien 50 % 313 %
Österreich 26 % 163 %

Arbeitgeber in der Schweiz haben somit eine deutlich geringere Belastung durch Sozialabgaben zu tragen als Arbeitgeber in unseren Nachbarländern.

Konkrete Belastung des Arbeitgebers.