Verwaltung der Gesellschaft

Die Geschäftsführung einer Gesellschaft wird normalerweise durch den Verwaltungsrat selbst und durch die von diesem eingesetzten Geschäftsführer besorgt. Die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sollten zur Reduktion der persönlichen Haftung mit Vorteil detailliert in einem Geschäftsführungsreglement festgehalten werden.

Die Zeichnungsberechtigung ist im Handelsregister einzutragen.

Bei der Bestellung der Geschäftsführung ist zu beachten, dass für ausländische Geschäftsführer u. U. eine Arbeitsbewilligung notwendig ist.

Die Geschäftsführung (Verwaltungsrat) hat jährlich einen Geschäftsbericht zu verfassen, der insbesondere über den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche und finanzielle Lage und etwaige Kapitalerhöhungen Auskunft zu geben hat.

Mindestens einmal jährlich ist eine Generalversammlung durchzuführen. Diese ist durch die Verwaltung einzuberufen.

Auch für das Rechnungswesen gelten zentrale Vorschriften.